AGB

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Wer bekommt einen Transportschein?!

GEHUNFÄHIG erkrankte Personen welche aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes AUCH kein öffentliches Verkehrsmittel (auch nicht mit Begleitperson) nützen können.

Kein Kostenersatz erfolgt bei schlechter oder fehlender Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz bzw. bei fehlender Begleitperson!